Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 07.04.2016 in 32479, Hille, auf der Rahdener Straße, Höhe Hausnr. 22. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Multinova 6F 85km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
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