Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Blankenheim-Freilingen, L 115, Abzweig K 41, FR Ahrhütte. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit K1 Traffipax TPH-S mit Foto 106 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Zeugenfragebogen
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