Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mechernich-Obergartzem, Ampelkreuzung Enzener Str., FR BAB 1 um 36 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Messung mit K1 TraffiStar S330 und Frontfoto-
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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