Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gescher, BAB 31, km 40,135, FR Oberhausen um 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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