Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 10, Gem. Annweiler, Staufertunnel, FR Landau begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 96 km/h

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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