Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschn. 251, bei km 0,775, Auffahrt Spandau zur BAB 10, in FR AD Werder begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 96 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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