Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung 73249, Wernau, Überleitung B 10 auf B 313, Richtung Nürtingen um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic, Poliscan Speed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Esslingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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