Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 10713 Berlin, auf der BAB 100 Süd, Verbindungsfahrbahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 98 km/h
Verstoß gegen: § 17 OWiG , § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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