Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, Neureuther Straße, B 36, in Rtg. Eggenstein, Zus. Hö. Klärwerkbrücke um 39 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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