Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Höpen, Ri. Wintermoor, im Abschnitt 295 bei km 1,93 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 109 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Leivtec XV3, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Heidekreis übersandt.

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