Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 119 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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