Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Großniedesheim, Gem. Großniedesheim, auf der A 61, bei km 348,1, FR Speyer ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 170 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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