Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 140 km/h. Beweismittel: Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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