In Mönchengladbach, A 61, km 34,640, RF Koblenz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 80 km/hum 41 km/h überschritten, Die Messung mit PoliScan mit Frontfoto ergab 121 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen
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