Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bienenbüttel, B 4, Abs. 660, Stat. 1,0, FR Melbeck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 111 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Zeugenfragebogen
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