Auf der L 220, Höhe Rastplatz, zw. Eichhorst und Groß Schönbeck, in FR Schönbeck wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.05.2016 um 41 km/h überschritten. Gemessen wurden 101 km/h mit Messgerät ES3.0 , bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel:Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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