Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Espenhain, auf der B 95, stationäre Messanlage, Fahrtrichtung Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 92 km/h. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Anfrage an den Fahrzeughalter
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