Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 7, Gemarkung Walsrode, Ri. Hannover, in Höhe km 96,731 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät LEIVTEC XV3  wurden 162 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Zeugenfragebogen

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