Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 60,59, in FR AS Lübbenau / Spreewald die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 162 km/h bei zulässigen 120 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 42 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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