Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 142 km/h mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bergisch Gladbach übersandte Zeugenfragebogen

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