Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, bei km 0,65 in FR Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 142 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Lasermessung mit PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 42 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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