Mit 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Landau, Gem. Landau, A 65, km 132.850, FR Karlsruhe Landau, Gem. Landau, A 65, km 132.850, FR Karlsruhe, zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften, Lasergerät, Foto außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, mit Foto ergab 142 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren.

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