Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Lübeck, auf der Alexander-Fleming-Str., ggü. LM 4, Rtg. Maria-Goeppert-Straße um 12 km/h, bei zulässigen 20 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Messgerät Multanova 6F digital, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Lübeck übersandte Anhörung
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