Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bielefeld, BAB A 2, bei km 239,415, mittlere Spur, FR Hannover. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung 143 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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