Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cremlingen, BAB 39 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 123 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit ES3.0 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandte Zeugenfragebogen

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