Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leverkusen, Straßburger Str., vor Haus-Nr. 23b-25, FR Dhünnwalder Grenzweg mit 43 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte mit Frontfoto 73 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG, 11.3.7 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leverkusen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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