Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 15.05.2016 in Irschenberg, auf der BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, km 9,694, linke Spur um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: TraffiStar-S 330, Foto. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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