Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund um 44 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: stationäre Überwachungsanlage Traffstar S 330 mit Tatfoto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Formular Anhörung

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