Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 09661 Hainichen, OT Schlegel, Straße des Friedens, B 169, 143 m bis Mitte Abzweig Schlegeler Straße aus Rtg. Hainichen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 94 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Mittelsachsen übersandte Vordruck Anhörung
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