Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, km 105,7, Gem. Lichtenau, Fahrtrichtung Dresden – Aachen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 124 km/h. 1 Monat Fahrverbot.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen erlies Bußgeldbescheid über 320,00 €

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