Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.04.2016 in Bielefeld, auf der A 2, Ri. Hannover, km 329,415 mit 44 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung dokumentierte mit Beweisfoto 144 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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