Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 3269, Höhe Parkpl. Gondelteich, Ri. Geiselbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 115 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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