Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 39,896, Duisburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 146 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 106 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Zeugenfragebogen

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