Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, Nordenstadt, A 66, km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 47 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Lasergerät wurden 147 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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