Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, auf der Ettinger Straße 67, Ri. einwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 98 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 48 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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