Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Quickborn, auf der BAB 7, bei km 136.330, Richtung Flensburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 49 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 169 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Zeugenfragebogen
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