Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz um 49 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 129 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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