Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 29.05.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Bremen, auf der A 281, FR BAB 1, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 56 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Geschwindigkeitsmessanlage, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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