Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Karlsruhe-München. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 51 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung 171 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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