Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 135,9, zw. AD Werder und Havelland, in FR AD Havelland mit 51 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 60 km/h festgestellt. Die Lasermessung mit PoliScan Speed, dokumentierte mit Beweisfoto 111 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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