Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed FM 1 ergab 132 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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