Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Todenwarth-Fambach, K 2517, Ortsverbindung, OA Todenwarth bis km 12/0,4 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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