Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, Westschnellweg, Höhe Limmerstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan F1 HP mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 52 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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