Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 12.03.2016 auf der BAB 15, zw. AS Boblitz und Vetschau, km 9,0 um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.o ergab 132 km/h mit Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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