Auf der BAB 81,  in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.01.2016 um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h mit Lasergerät, PoliScan Speed, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen.

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