Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf der BAB 3, bei km 108,820, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 53 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät Vitronic PSFM 1 wurden 113 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung

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