Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der B 36, Höhe Haltestelle Sandrain, Richtung Schwetzingen mit 53 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit MULTANOVA VR 6F DIGITAL und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Mannheim übersandt.

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