Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 11.06.2016 in Blankenheim-Nord, auf der B 51, Abzw, B 258, FR BAB 1 um 53 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: K 1 Traffipax THP-S, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen
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