Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lüdenscheid, Volmestraße, gg. Nr. 157, FR Schalksmühle wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Lüdenscheid übersandt.

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