Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in 12347, Berlin, NK, BAB 100, Tunnel OT Britz Süd, Ri. BAB A 113 um 6 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 66 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Polizeipräsident in Berlin
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